Wusstest du, dass du dir als Handwerksbetrieb einen Teil der Stromsteuer zurückholen kannst? Das lohnt sich jetzt mehr denn je: Für die Jahre 2024 und 2025 wurde die Entlastung deutlich erhöht. Die Bundesregierung hat den Entlastungsbetrag von 5,13€ auf 20€ pro Megawattstunde angehoben.
Dadurch wird die Regelung erstmals auch für kleinere Handwerksbetriebe richtig interessant. Wie viel Geld du dir wiederholen kannst, zeigt dir unser Stromsteuerrechner am Ende des Beitrages.
Das steckt dahinter
Die normale Stromsteuer beträgt seit 2003 20,50 € pro Megawattstunde (MWh), also pro 1.000 Kilowattstunden.
Das klingt erstmal wenig, summiert sich aber schnell, wie du in unserem Rechenbeispiel unten sehen kannst.
Entlastung der Stromsteuer
Die Entlastung von der Stromsteuer können Betriebe des produzierenden Gewerbes und des Baugewerbes beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Den Antrag stellst du mit dem Formular 1453 („Antrag auf Steuerentlastung nach § 9b StromStG“).
Abzüglich eines Selbstbehalts von 250€ pro Kalenderjahr und Unternehmen wird die Stromsteuer auf diesen Antrag um 20€ pro MWh entlastet.
Beispiel
Unser Beispielbetrieb hat einen jährlichen Stromverbrauch von 100.000 Kilowattstunden. Damit müsste er normalerweise 2.050€ Stromsteuer bezahlen.
Mit der neuen Regelung kann er sich davon 1.750€ zurückholen:
- Reguläre Stromsteuer: 20,50€ / MWh
- Entlastung: 20€ / MWh
- Selbstbehalt: 250€
Je mehr Strom ein Betrieb verbraucht, desto höher fällt die Rückerstattung aus.
Unser Tipp
Nutze die Gelegenheit und prüfe jetzt deinen Stromverbrauch. Dann weißt du genau, wie viel Geld du dir mit dem Antrag sichern kannst.
Und für alle, die Ordnung lieben: Mit einer digitalen Buchhaltungssoftware wie der UNI-Fibu hast du alle deine Zahlen sofort parat und sparst nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven.
Stromsteuerrechner
Berechne jetzt in wenigen Sekunden, wie viel du dir zurückholen kannst: Gib einfach deinen jährlichen Stromverbrauch ein; unser Rechner zeigt dir sofort deine Ersparnis.
Stromsteuer-Erstattungsrechner
Hinweis: Aufgrund des Selbstbehalts muss dein Verbrauch für eine Erstattung über 12.500 KWh liegen.


