Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Media

Stand 15.06.2001

§ 1 Präambel/Allgemeines
  1. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme der Leistungen der Fa. UNI-Electronic GmbH – im folgenden UNI – seitens der jeweiligen Nutzer von Leistungen der Abteilung Internet Media. Die entsprechenden Leistungen sind im folgenden abschließend geregelt. UNI ermöglicht ausschließlich den Zugang der Leistungen „Homepage“ einschl. der Vergabe der Second Level Domain, sowie die eMail-Funktionen auf dem Server von UNI.
  2. Homepage: Diese ermöglicht die Speicherung und elektronische Veröffentlichung von Informationen und Daten im Internet.
  3. eMail: Hierunter ist eine elektronische Versendungsart von Individualmitteilungen zu verstehen, und steht Nutzern zur Verfügung.
  4. Second Level Domain: Es handelt sich hierbei um den Namen des Nutzers, der zentral von der DENIC vergeben wird, um die Eindeutigkeit im weltweiten Namensraum zu gewährleisten.
  5. Die laufenden Dienstleistungen haben zum Inhalt:
    • Online-Betrieb der Internet-Präsens des Kunden
    • Betrieb des Mailservers bei UNI
    • Aktualisierung der Daten des Kunden, nach Vorgabe des Kunden, einmal pro Quartal
    • Jährliche Erneuerung der Namensreservierung, soweit gewünscht
  6. Sämtliche Nutzungen, die UNI gewährt, bestehen nur im Rahmen der bereits bestellten Leistungen von UNI und der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
§ 2 Inhalt der Einrichtung
  1. Vertragsgegenstand sind die auf dem Auftragsformular schriftlich fixierten Leistungen.
  2. Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Abweichungen der Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit bis zum Vertragsabschluß der Schriftform.
  3. Bei der Anmeldung des Wunschnamens gilt die jeweilige Richtlinie der Vergabestelle, z.B. der Denic zur Vergabe von deutschen Internet-Domains.
    1. Die Domains werden zentral von der DENIC oder einem dafür zuständigen Dritten für alle deutschen Antragsteller vergeben, um die Eindeutigkeit im weltweiten Namensraum zu gewährleisten. Der Kunde erwirbt durch die Registrierung der Domain kein Eigentum an dieser. Sie wird ihm lediglich zur Nutzung überlassen und auf seinen Namen eingetragen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter z.B. mit Namen, Marken, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Soweit übernimmt UNI keinerlei Verpflichtungen.
    3. Vertragsgegenstand bzgl. der Domain ist nicht die Garantie seitens UNI, dass der von dem Kunden gewünschte Namen auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann. UNI leitet lediglich insoweit den Wunschnamen des Kunden weiter an die dafür zuständige Stelle, im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe von deutschen Domains. Diese prüft dann, ob der Name vergeben werden kann.
    4. Sollte der zunächst vom Kunden gewünschte Name nicht zu vergeben sein, kann der Kunde bis zu 4 weitere Wunschnamen nennen, um einen davon anmelden zu lassen.
  4. Homepage
    1. Es handelt sich hierbei um den Kauf von 4 HTML-Seiten, die UNI als UNI-Standardseiten zur Verfügung stellt. Die Seiten werden dann nach den Angaben des Kunden mit seinen Daten ausgefüllt. Für den Inhalt haftet ausschließlich der Kunde.
    2. Die Veröffentlichung und Vorhaltung einer Homepage besteht im Rahmen der Soft- und Hardwarevoraussetzungen von UNI für Nutzer, die bereits aufgrund ihrer Hard- und Softwarevoraussetzungen einen Zugang zum Internet haben.
  5. eMails
    1. Die Versendung oder der Empfang von eMails ist möglich für Nutzer, die ebenfalls einen Zugang zum Internet haben.
    2. Der Kunde kann innerhalb von 24 Stunden höchstens 100 eMails versenden. Für die Erreichung dieser Menge werden auch Mehrfachadressierungen berücksichtigt, es wird also jeder Empfänger gezählt. Werden beim Versand von Emailadressen o. g. Grenzen überschritten, werden diese eMails nicht zugestellt. Der Versender wird hiervon unterrichtet.
    3. UNI richtet ein Internet Postoffice ein, so dass der Kunde seine eMail-Konten zusätzlich über das Internet abrufen kann.
§ 3 Inhalt der laufenden Leistungen
  1. Der Vertrag erhält sämtliche Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Abweichungen der Vereinbarung bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit bis zum Vertragsabschluß der Schriftform.
  2. UNI trägt dafür Sorge, dass dem Nutzer, der über die entsprechenden Hard- und Softwarevoraussetzungen verfügt, um auf die Internetadressen zuzugreifen, die Internet-Präsens des Kunden im Onlinebetrieb möglich ist.
  3. UNI betreibt für den Kunden einen Mailserver, damit der Kunde seine eMail-Geschäfte im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen abwickeln kann.
  4. UNI gewährleistet eine Verfügbarkeit der Internet-Präsens des Kunden bis zu 97 % pro Jahr.
  5. Der Kunde hat das Recht, die von ihm gelieferten Daten einmal pro Quartal auf seiner Homepage aktualisieren zu lassen.
  6. UNI gewährt die Möglichkeit, weitere Daten nach Abrechnung auf Stundenbasis im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten von UNI zur Verfügung zu stellen.
  7. Auf Wunsch des Kunden wird UNI eine jährliche Erneuerung der Namensreservierung vornehmen.
§ 4 Vergütung
  1. Kauf des Einrichtungspaketes
    1. Die Einrichtungsgebühr wird fällig mit der Freigabe der Domain durch den Anbieter, z.B. der DENIC. Die Fälligkeit der Vergütung setzt nicht voraus, dass der Kunde bereits die erforderlichen Daten für die Homepage zur Verfügung gestellt hat.
    2. Der Kunde zahlt UNI die in dem Kaufvertrag ausgewiesene Vergütung zzgl. der jeweiligen gesetzlichen MwSt.
    3. Ab dem 01.01.2002 gelten die dort angegebenen Preise, soweit sich aus dem Kaufvertragsformular nichts anderes ergibt, auf der Abrechnungseinheit des EURO.
    4. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, wird UNI Zinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basisdiskontsatz der europäischen Zentralbank verlangen. UNI hat das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Schadens.
    5. UNI ist berechtigt, für die Kosten einer Mahnung, jeweils 30,00 DM zzgl. MwSt. zu verlangen, mit Ausnahme der Erstmahnung. Dies gilt für Mahnungen zum Zeitpunkt des Zahlungsverzuges des Kunden.
    6. Kann der Wunsch einer Domainübernahme seitens des Kunden durch Uni nicht realisiert werden aus Gründen, die nicht in der Sphäre von Uni liegen, zahlt der Kund eine pauschale Aufwandsentschädigung nach der jeweils gültigen Vergabestellen Richtlinie, z.B. der Denic, jedoch mindestens 99,99 DM Netto zzgl. MWST.
    7. Der Kunde kann nur mit etwaigen Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Vergütung für laufende Leistungen
    1. Soweit nicht anders vereinbart, wird die vereinbarte Vergütung, sowie die hierauf entfallende jeweils gültige gesetzliche USt. und etwaige andere gesetzliche Abgaben als jährliche Pauschale für 12 Monate im Voraus fällig und zahlbar. Als Abrechnungszeitraum gilt jeweils der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Die Rechnungsstellung erfolgt dann jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres. Dies ist gleichzeitig der Fälligkeitszeitpunkt.
    2. Beginnt die Vertragslaufzeit nicht zum 01.01., sondern im Laufe eines Jahres, so wird die Vergütung für diesen Zeitraum ab Vertragsbeginn bis zum darauf folgenden 31.12. anteilig nur auf der Basis der vertraglichen, vereinbarten, jährlichen Vergütung berechnet und insgesamt 30 Tage nach Vertragsunterzeichnung fällig und zahlbar.
    3. Endet die Vertragslaufzeit nicht zum 31.12., sondern unterjährlich, so gilt die Berechnung der Vergütung für den Zeitraum ab dem 01.01. des entsprechenden Jahres bis zum Zeitpunkt des Vertragendes.
    4. Sollte bis zur Beendigung dieses Vertrages eine Gebühr für die DENIC bzw. dem Dritten fällig werden für den nächsten Jahreszeitraum , so ist diese Gebühr in voller Höhe von dem Kunden zu tragen, auch wenn die Vertragsbeziehung mit Uni vor Ablauf des Jahres endet.
    5. Im übrigen gelten bzgl. des Aufrechnungsrechtes, der Mahnung und der Verzugsschadens, die Regelungen entsprechend gem. § 4, Nr. 1.
  3. UNI weist darauf hin, dass die Gebühren und Kosten für die allgemeine Internet-Präsens des Kunden, dieser selbst trägt. Der Kunde trägt insbesondere die Kosten für seine notwendige Hardware, die Kosten seiner Telekommunikationseinrichtung und etwaige Kosten für einen Provider.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er sich durch entsprechende Hardware, Software und Zugänge zum Internet technisch in die Lage setzt, Internetadressen aufzurufen und entsprechende eMails abzurufen. Dies liegt nicht im Verantwortungsbereich von UNI.
  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, inwieweit Anwenderprogramme Dritter auf die Homepage des Kunden bzw. auf den Mail-Server zugreifen, ohne dass die Funktionstüchtigkeit der von UNI zur Verfügung gestellten Leistungen beeinträchtigt wird.
  3. Der Kunde wird UNI unverzüglich die entsprechenden, für die Homepage erforderlichen Daten zur Verfügung stellen, sowie seinen Wunschnamen bekannt geben. Hierbei hat er mit der möglichen äußersten Sorgfalt darauf zu achten, daß er Namen verwendet, die nicht bereits durch Dritte registriert sind, oder mit denen im Geschäftsverkehr bereits nach gefestigter Ansicht bestimmte Unternehmen/einzelne Personen etc. verbunden werden. Insoweit sei auf die Regelung der DENIC verwiesen.
  4. Soweit notwendig hat der Kunde UNI mitzuteilen, über welchen Provider und mit welcher Software der Kunde sich im Internet/im Bereich des eMail Kommunikationsverkehrs bewegt.
§ 6 Urheber / Markenzeichen / sonstige Rechte bzgl. der Inhalte
  1. Der Kunde allein hält alle auf seiner Webseiten eingestellten Inhalte bereit und trägt hierfür die alleinige presserechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, patent- und gebrauchsmusterrechtliche und sonstige Verantwortung.
  2. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm unter Nutzung der UNI-Software erzeugten und für Dritte sichtbaren oder abrufbaren Daten und Informationen (z.B. Texte, Fotos, Grafiken etc.), insbesondere über seinen Geschäftsbetrieb bzw. seine persönliche Daten, jeweils für sich und in Kombination miteinander:
    • zutreffend sind, und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
    • nicht werbe- oder presserechtlich bedenklich, strafrechtlich relevant und /oder wettbewerbswidrig sind:
    • keine pornographischen Inhalte, Äußerungen extremer politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gruppierungen enthalten
    • nicht gegen Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeit- und sonstiger Rechte Dritter an dem von Kunden eingestellten Daten und Dateien verstoßen.
    • oder aus einen anderen Grund gegen geltendes Recht verstoßen.
§ 7 Gewährleistung Kauf / Untersuchungs- und Rügepflichten
  1. Der Kunde hat die Vertragskomponenten, die UNI zur Verfügung stellt, zum Zeitpunkt der Abrufbarkeit unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Insoweit ist seitens des Kunden UNI ein Nachbesserungsrecht einzuräumen, um den Mangel zu beheben.
  2. Etwaige Mängel sind schriftlich, per Einschreiben substantiiert vorzutragen. Schlägt die Nachbesserung durch UNI innerhalb angemessener Frist fehl, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis angemessen herabzusetzen oder nach seiner Wahl den Vertrag rückgängig zu machen.
  3. UNI ist berechtigt, die Nachbesserung dadurch vorzunehmen, daß dem Kunden eine geänderte Version der Vertragsbestandteile überlassen wird, die diesen Mangel nicht mehr enthält. Im Rahmen der Gewährleistungsfrist ist dies für den Kunden kostenlos.
  4. UNI ist nicht mehr zur Gewährleistung verpflichtet, wenn an den Vertragsbestandteilen ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von UNI, Änderungen vorgenommen werden. Hiervon sind ausgenommen die von dem Kunden an UNI zu liefernden Daten für die Erstellung der Homepage.
  5. UNI gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Homepage-Seiten, des eMail-Angebotes und der Internet-Präsens bezogen auf den Vertragsgegenstand von 97 % pro Jahr.
  6. Die Kunden werden darauf hingewiesen, daß eine regelmäßige Wartung der Rechner erforderlich ist, die zu Einschränkungen der Verfügbarkeit führen kann.
  7. UNI weist darauf hin, dass sie nicht dafür verantwortlich ist, dass die Homepage etc. deshalb nicht erreicht werden kann, oder nur mit gemäßigter Geschwindigkeit, wenn dies im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers liegt, z.B. durch Überbeanspruchung oder dies im Verantwortungsbereich Dritter durch die entsprechend zur Verfügung gestellten Server und Internetsoftware liegt.
§ 8 Gewährleistungen bzgl. der Dienstleistungen
  1. Der Kunde hat etwaige auftretende Probleme beim Onlinebetrieb unverzüglich schriftlich per Schreiben UNI mitzuteilen.
  2. Eine über die kaufvertragliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Verpflichtung dauerhaft dafür zu sorgen, dass die Homepage, die eMail-Konten/Server sowie das Internet Postoffice fehlerfrei funktioniert, besteht nicht.
  3. UNI hält die entsprechenden Vertragskomponenten vor, und steht bei Fragestellungen des Kunden bzgl. der Leistungen mit seiner Anwendersoftware werktags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr zur Verfügung. Sollte es zu Fragestellungen kommen, wird UNI versuchen, Lösungen aufzuzeigen und Besserungsvorschläge machen.
  4. Ein entsprechender Erfolg wird nicht geschuldet.
  5. Der Kunde hat gegen UNI einen Anspruch darauf, dass einmal pro Quartal nach Vorgabe und nach der Verantwortung des Kunden die Homepage aktualisiert wird.
  6. Uni erneuert bzw. verlängert von sich die Namensreservierung, ohne jeweils die Zustimmung seitens des Kunden erneut einzuholen. UNI gewährleistet jedoch nicht, dass ein von dem Kunden gewünschter Name tatsächlich über die DENIC bzw. dem Dritten zur Verfügung gestellt werden kann, da insoweit Rechte Dritter, die vorrangig sind, zu beachten sind.
§ 9 Beendigung der Vertragsbeziehungen
  1. Soweit es um die dauerhaften Leistungen seitens UNI geht, kann während der Grundlaufzeit, die sich aus dem Auftragsformular ergibt, der Dienstleistungsvertrag nicht ordentlich gekündigt werden.
  2. Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten vor Beendigung des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich per Einschreiben bei UNI gekündigt werden. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
  3. UNI ist berechtigt, bei Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag oder bei Nichtbeachtung Rechte Dritter und bei Verstößen gegen § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  4. Darüber hinaus kann UNI nach Ablauf der Grundlaufzeit das Vertragsverhältnis ebenfalls mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsjahresende schriftlich kündigen.
§ 10 Schlußbestimmungen, Sonstiges
  1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Sitz der Geschäftsstelle der UNI, Dortmund.
  2. Es gilt, auch bei Verträgen bei ausländischen Kunden, das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Kollisionsrechtes und des UN-Kaufrechtes.
  3. UNI ist berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
  4. UNI ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
  5. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung, nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Lücke.