Auch für Aufträge an Handwerksbetriebe gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Selbst bei Reparaturen!

Für Sie als Handwerker bedeutet dies:

Sie sind verpflichtet, Ihren Kunden eine Widerrufsbelehrung zu übergeben. Unterlassen Sie dies, so haben Verbraucher als Kunden automatisch 12 Monate Zeit den Ihnen gegenüber erteilten Auftrag zu widerrufen.
Selbst dann, wenn Sie die Arbeiten ausgeführt haben und eine Abnahme erfolgt ist! Sie müssen dann unter Umständen den Urzustand vor Beginn der Arbeiten wieder herstellen und das Geld zurückzahlen.

Deshalb sollten Sie jedem Auftrag eine Widerrufsbelehrung beifügen und sich den Erhalt derselben bestätigen lassen. Weiterhin empfehlen wir eine Veröffentlichung der Widerrufsbelehrung auf Ihrer Website, sofern vorhanden.

Sie können auch mit Ihren Kunden einen Widerrufsverzicht vereinbaren, was in Ihrem Interesse liegt, wenn der Auftrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsverzicht beginnen soll oder Sie eine verlässliche Bestellung zur eigenen Disposition benötigen.

Ideal ist bei Betrieben mit kurzfristig zu erledigenden Aufträgen der Einsatz von eAuftrag. Damit haben Sie stets Widerrufsbelehrung und Widerrufsverzichtserklärung zur Hand!

Für weitere Fragen sollten Sie sich rechtlich beraten lassen oder die Veröffentlichungen Ihrer Berufsverbände und Innungen aufmerksam lesen. Nachfolgend einige Links zum Thema: