Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs besagt, dass Unternehmen künftig zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet werden.

Mit UNI-TIME-CONTROL werden Sie den Anforderungen gerecht.

Die Erfassung ist sehr einfach zu handhaben. Die Arbeitszeiten werden Baustellen zugeordnet und sind in der Nachkalkulation ersichtlich.

Die digitalen Schnittstellen zu unserem Programm UNI-BAULOHN sowie zur DATEV (bei Abrechnung durch den/die Steuerberater/in) sind praktisch und vermeiden Doppelerfassungen.

Profitieren Sie von der erhöhten Produktivität Ihres Unternehmens bei Verwendung einer Zeiterfassung. Gerne beraten wir Sie im Detail über UTC.