Extreme Hitze, aufgeheizte Dächer und gesundheitliche Belastungen gehören für viele Gewerke längst zum Arbeitsalltag. Besonders im Sommer stoßen Handwerksbetriebe dabei immer häufiger an ihre Grenzen. Der neue Tarifabschluss bringt hier eine wichtige Neuerung:
Während Dachdecker die Regelung schon seit Jahren kennen, wird das sogenannte Sommerausfallgeld 2026 nun auch im Gerüstbauerhandwerk eingeführt.
Was dahintersteckt, wen es betrifft und wie das Sommerausfallgeld beantragt wird, erklären wir in diesem Beitrag.
Was ist das Sommerausfallgeld für Handwerker?
Das Sommerausfallgeld ist eine neue tarifliche Leistung, die wetterbedingte Arbeitsausfälle in den Sommermonaten abfedern soll. Es funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie das bekannte Saison-Kurzarbeitergeld (SKug) im Winter:
Ab 2026 können nun auch Gerüstbauerbetriebe das Sommerausfallgeld geltend machen, wenn außergewöhnliche Witterungsbedingungen die Arbeit unmöglich oder unzumutbar machen, zum Beispiel bei extremer Hitze auf Baustellen.
Für Dachdecker besteht eine vergleichbare Regelung bereits seit vielen Jahren über die SOKA-Dach.
Ziel der Regelung ist es, Arbeitnehmer finanziell abzusichern und gleichzeitig Betriebe zu entlasten, wenn Arbeitszeit aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen ausfällt.
Für diese Gewerke gilt das Sommerausfallgeld
Das Sommerausfallgeld betrifft vor allem Gewerke, die stark witterungsabhängig arbeiten. Im aktuellen Tarifabschluss ist insbesondere das Gerüstbauerhandwerk neu betroffen.
Auch für Dachdecker besteht das Sommerausfallgeld: Beide Gewerke arbeiten häufig im Freien und sind besonders von Hitzeperioden betroffen. Für Dachdecker ist das Thema besonders relevant, da Arbeiten auf dem Dach bei hohen Temperaturen oder anderen gefährlichen Wetterlagen wie Stürmen schnell zur Gesundheitsgefahr werden können.
Sommerausfallgeld als Dachdecker
Für Dachdecker gilt das Sommerausfallgeld bereits im Zeitraum von April bis einschließlich November.

Wichtig dabei:
- Die SOKA-DACH erstattet 75 % des ausgefallenen Stundenlohns.
- Zusätzlich wird eine Sozialpauschale erstattet.
- Voraussetzung ist, dass zwingende Witterungsgründe (z.B. Hitze, Sturm oder Regen) für mindestens eine Stunde vorliegen.
Für Dachdecker erfolgt die Beantragung über die SOKA-DACH im Rahmen der monatlichen Bruttolohnsummenmeldung. Für Gerüstbauer werden die genauen Abläufen mit Inkrafttreten der neuen Regelung konkretisiert.
Wie können Handwerksbetriebe das Sommerausfallgeld beantragen?
Die Beantragung des Sommerausfallgeldes erfolgt – ähnlich wie beim bekannten Ausfallgeld – über die zuständige Sozialkasse. Für Dachdecker ist das die SOKA-DACH.
Wichtig dabei:
- Die ausgefallenen Stunden müssen sauber dokumentiert sein.
- Der Ausfall muss klar auf außergewöhnliche Witterung zurückzuführen sein.
- Die tariflichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
- Die genauen Abläufe und Formulare werden von den Sozialkassen bereitgestellt und rechtzeitig vor Inkrafttreten der Regelung konkretisiert.

Sommerausfallgeld für Gerüstbauer
Auch im Gerüstbauer-Handwerk wird das Sommerausfallgeld ausdrücklich begrüßt: Der Bundesverband Gerüstbau sieht darin einen wichtigen Schritt, um die Branche zukunftsfähig zu halten.
Weitere Anpassungen
Neben dem Sommerausfallgeld enthält der Tarifabschluss weitere Anpassungen, unter anderem:
Gerade in Hinblick auf den Fachkräftemangel können Regelungen wie diese ein wichtiges Signal für die Attraktivität der Branche sein.
Das Sommerausfallgeld als Signal für Handwerker
Mit der Ausweitung bzw. Einführung des Sommerausfallgeldes im Gerüstbauhandwerk reagiert das Handwerk auf veränderte klimatische Bedingungen. Hitzeperioden sind längst keine Ausnahme mehr, sondern Teil des Arbeitsalltags.
Das neue Modell schafft:
Für viele Handwerksunternehmen ist das ein überfälliger Schritt, aber auch ein Zeichen dafür, dass Tarifverträge weiterentwickelt wurden, um realistische Arbeitsbedingungen abzubilden.


