Die Temperaturen steigen, und nicht nur bei uns in Dortmund werden auch weiterhin Temperaturen über 30 Grad erwartet. Während viele sich ins Freibad oder wie wir ins klimatisierte Büro zurückziehen können, arbeiten Dachdecker, Gerüstbauer und Handwerker weiterhin unter freiem Himmel.
Aber was gilt eigentlich bei extremer Hitze, 35 Grad im Schatten, aufgeheizten Dachflächen und kaum Wind?
Gibt es eine Temperaturgrenze, ab der nicht mehr gearbeitet werden darf? Und wer entscheidet, ob Arbeiten auf dem Dach oder auf der Baustelle noch zumutbar sind?
Gibt es eine Temperaturgrenze für die Arbeit im Freien?
Die kurze Antwort lautet: Nein.
Anders als viele vermuten, gibt es in Deutschland keine feste Temperaturgrenze, ab der Arbeiten auf Baustellen oder Dächern automatisch eingestellt werden müssen.
Das bedeutet aber nicht, dass bei jeder Hitze einfach weitergearbeitet werden kann.
Wer entscheidet über hitzefrei?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber.
Er muss beurteilen, ob die Arbeit unter den gegebenen Bedingungen noch sicher und gesundheitlich vertretbar durchgeführt werden kann.
Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- tatsächliche Temperaturen
- direkte Sonneneinstrahlung
- körperliche Belastung
- Arbeitsort
- Gesundheitsrisiken für Mitarbeiter
Gerade auf Dächern können die Temperaturen deutlich höher liegen als die offiziell gemessenen Lufttemperaturen.

Was gilt für Dachdecker?
Für Dachdecker ist das Risiko besonders hoch.
Dunkle Dachflächen können sich im Sommer extrem aufheizen. Hinzu kommen körperlich anstrengende Arbeiten, direkte Sonneneinstrahlung und häufig fehlende Schattenbereiche.
Deshalb müssen Betriebe die Situation individuell bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen oder Arbeiten unterbrechen.
Was gilt für Baustellen?
Auch auf Baustellen gelten keine festen Temperaturgrenzen.
Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Dazu gehören beispielsweise:
- ausreichende Trinkwasserversorgung
- angepasste Arbeitszeiten
- zusätzliche Pausen
- Schattenmöglichkeiten
- organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung
Sommerausfallgeld ab 2026
Mit den zunehmenden Hitzeperioden reagiert auch das Handwerk auf die veränderten Bedingungen.
Ab 2026 wird für bestimmte Gewerke das sogenannte Sommerausfallgeld eingeführt. Es soll Betriebe und Mitarbeiter bei wetterbedingten Ausfällen finanziell entlasten.
Besonders relevant ist die neue Regelung für Dachdecker und Gerüstbauer.
Wie das Sommerausfallgeld funktioniert und welche Voraussetzungen gelten, klären wir in diesem Blogbeitrag.


