eRechnung im Handwerk
Die digitale Revolution ist da. Seit 2025 wird die eRechnung Schritt für Schritt zur Pflicht. Bereite deinen Handwerksbetrieb jetzt auf die Zukunft vor – effizient, sicher und GoBD-konform.
Der Fahrplan zur eRechnungs-Pflicht
Erfahre, bis wann du welche Anforderungen erfüllen musst.
Empfangen & Archivieren
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, elektronische Rechnungen (z.B. ZUGFeRD, XRechnung) zu empfangen und GoBD-konform zu archivieren.
Erstellen (B2B)
Im B2B-Verkehr bist du als Unternehmen verpflichtet, Rechnungen elektronisch in strukturierten Formaten zu erstellen und zu versenden.
Umsatzgrenze fällt
Jetzt wird es für 90 % der Betriebe wirklich ernst: Wenn dein Handwerksbetrieb 2027 noch mit PDFs oder gar manuellen Prozessen arbeitet, riskierst du Chaos im Büro, unnötige Fehler und Probleme bei der Buchhaltung.
Vollständige Pflicht
Ab diesem Datum müssen alle B2B-Unternehmen, unabhängig vom Umsatz, die eRechnungspflicht vollständig umsetzen. Keine Ausnahmen mehr.
Deine Vorteile mit der eRechnung
Kosteneinsparungen
Reduziere drastisch deine Ausgaben für Papier, Druck und Porto. Profitiere von geringeren Lager- und Archivierungskosten durch digitale Speicherung.
Schnellere Zahlungen
Beschleunigte Rechnungsverarbeitung führt zu schnelleren Zahlungseingängen und verbessertem Cashflow in deinem Betrieb.
Zeitersparnis & Effizienz
Automatisierte Rechnungsstellung und -verarbeitung minimieren den manuellen Aufwand und reduzieren Fehlerquellen in der Buchhaltung.
Sicherheit & Compliance
Erfülle alle rechtlichen Anforderungen (GoBD, DSGVO) und profitiere von höchster Datensicherheit durch verschlüsselte Prozesse.
Nachhaltigkeit
Schütze die Umwelt durch die Reduzierung von Papierverbrauch und Transportwegen und senke so den CO2-Ausstoß deines Unternehmens.
Transparenz
Behalte stets den Überblick: Bessere Dokumentation und einfache Nachverfolgung aller Rechnungsprozesse – immer und überall.
Der richtige Partner für die eRechnung im Handwerk:
Mit persönlicher Unterstützung
Nicht nur große Unternehmen müssen jetzt auf eRechnung umstellen, sondern auch kleine und mittelständische Handwerksbetriebe. Wie bei allen digitalen Prozessen unterstützen wir unsere Kunden auch dabei.
Über 40 Jahre Erfahrung im Handwerk
Softwarelösungen speziell für Handwerksbetriebe.
Persönlicher Ansprechpartner
Direkte Unterstützung und vor-Ort Support statt anonymes Ticketsystem.
Praxisnahe Einführung
Wir begleiten dich Schritt für Schritt bei der Umstellung.
Alles aus einer Hand
Von der eRechnung bis zur digitalen Büroorganisation.
Tausende Handwerksbetriebe setzen bereits erfolgreich auf unsere Lösungen für digitale Rechnungsprozesse und die reibungslose Zusammenarbeit von Steuerberater, Büro und Baustelle.
Mache deinen Betrieb zukunftssicher
Wir von UNI-Electronic unterstützen dich bei der reibungslosen Umstellung auf die eRechnung. Entdecke Excellent P.2 und unsere Softwarelösungen speziell für das Handwerk.
Wichtiges Detailwissen
Handwerksbetriebe müssen seit 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Später folgt die Pflicht zum Erstellen. Das bedeutet, dass eine einfache PDF per Mail oder ein Papierausdruck nicht mehr ausreichen. Es müssen strukturierte Formate (XRechnung, ZUGFeRD) verarbeitet und revisionssicher archiviert werden.
Dazu ist technische Ausstattung und die Schulung der Mitarbeitenden erforderlich.
- XRechnung: Ein strukturiertes, XML-basiertes Format für rein maschinenlesbare Daten. Standard für öffentliche Auftraggeber.
- ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das maschinenlesbare XML-Dateien mit lesbaren PDF-Dateien kombiniert. (Empfohlen: ZUGFeRD 2.1.1 mit XRechnung).
Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen noch Papierrechnungen oder nicht-konforme PDFs verwenden, sofern der Empfänger zustimmt. Bei größeren Auftraggebern ist dies jedoch unwahrscheinlich. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sowie Fahrausweise sind von der eRechnungspflicht ausgenommen.
Für eRechnungen gelten die GoBD. Sie müssen revisionssicher, unveränderlich und geschützt vor Manipulation aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung im Mailprogramm oder in einfachen Windows-Ordnern ist nicht zulässig. Der Einsatz eines digitalen Archivierungssystems (DMS) wird dringend empfohlen.

