eRechnung im Handwerk

Die digitale Revolution ist da. Seit 2025 wird die eRechnung Schritt für Schritt zur Pflicht. Bereite deinen Handwerksbetrieb jetzt auf die Zukunft vor – effizient, sicher und GoBD-konform.

Der Fahrplan zur eRechnungs-Pflicht

Erfahre, bis wann du welche Anforderungen erfüllen musst.

2025

Empfangen & Archivieren

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, elektronische Rechnungen (z.B. ZUGFeRD, XRechnung) zu empfangen und GoBD-konform zu archivieren.

2026

Erstellen (B2B)

Im B2B-Verkehr bist du als Unternehmen verpflichtet, Rechnungen elektronisch in strukturierten Formaten zu erstellen und zu versenden.

2027

Umsatzgrenze fällt

Jetzt wird es für 90 % der Betriebe wirklich ernst: Wenn dein Handwerksbetrieb 2027 noch mit PDFs oder gar manuellen Prozessen arbeitet, riskierst du Chaos im Büro, unnötige Fehler und Probleme bei der Buchhaltung.

2028

Vollständige Pflicht

Ab diesem Datum müssen alle B2B-Unternehmen, unabhängig vom Umsatz, die eRechnungspflicht vollständig umsetzen. Keine Ausnahmen mehr.

Deine Vorteile mit der eRechnung

💶

Kosteneinsparungen

Reduziere drastisch deine Ausgaben für Papier, Druck und Porto. Profitiere von geringeren Lager- und Archivierungskosten durch digitale Speicherung.

Schnellere Zahlungen

Beschleunigte Rechnungsverarbeitung führt zu schnelleren Zahlungseingängen und verbessertem Cashflow in deinem Betrieb.

⏱️

Zeitersparnis & Effizienz

Automatisierte Rechnungsstellung und -verarbeitung minimieren den manuellen Aufwand und reduzieren Fehlerquellen in der Buchhaltung.

🔒

Sicherheit & Compliance

Erfülle alle rechtlichen Anforderungen (GoBD, DSGVO) und profitiere von höchster Datensicherheit durch verschlüsselte Prozesse.

🌱

Nachhaltigkeit

Schütze die Umwelt durch die Reduzierung von Papierverbrauch und Transportwegen und senke so den CO2-Ausstoß deines Unternehmens.

📂

Transparenz

Behalte stets den Überblick: Bessere Dokumentation und einfache Nachverfolgung aller Rechnungsprozesse – immer und überall.

Der richtige Partner für die eRechnung im Handwerk:
Mit persönlicher Unterstützung

Nicht nur große Unternehmen müssen jetzt auf eRechnung umstellen, sondern auch kleine und mittelständische Handwerksbetriebe. Wie bei allen digitalen Prozessen unterstützen wir unsere Kunden auch dabei.

🛠️

Über 40 Jahre Erfahrung im Handwerk

Softwarelösungen speziell für Handwerksbetriebe.

🤝

Persönlicher Ansprechpartner

Direkte Unterstützung und vor-Ort Support statt anonymes Ticketsystem.

🎓

Praxisnahe Einführung

Wir begleiten dich Schritt für Schritt bei der Umstellung.

📦

Alles aus einer Hand

Von der eRechnung bis zur digitalen Büroorganisation.

Tausende Handwerksbetriebe setzen bereits erfolgreich auf unsere Lösungen für digitale Rechnungsprozesse und die reibungslose Zusammenarbeit von Steuerberater, Büro und Baustelle.

Mache deinen Betrieb zukunftssicher

Wir von UNI-Electronic unterstützen dich bei der reibungslosen Umstellung auf die eRechnung. Entdecke Excellent P.2 und unsere Softwarelösungen speziell für das Handwerk.

Wichtiges Detailwissen

Handwerksbetriebe müssen seit 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Später folgt die Pflicht zum Erstellen. Das bedeutet, dass eine einfache PDF per Mail oder ein Papierausdruck nicht mehr ausreichen. Es müssen strukturierte Formate (XRechnung, ZUGFeRD) verarbeitet und revisionssicher archiviert werden.

Dazu ist technische Ausstattung und die Schulung der Mitarbeitenden erforderlich.

  • XRechnung: Ein strukturiertes, XML-basiertes Format für rein maschinenlesbare Daten. Standard für öffentliche Auftraggeber.
  • ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das maschinenlesbare XML-Dateien mit lesbaren PDF-Dateien kombiniert. (Empfohlen: ZUGFeRD 2.1.1 mit XRechnung).

Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen noch Papierrechnungen oder nicht-konforme PDFs verwenden, sofern der Empfänger zustimmt. Bei größeren Auftraggebern ist dies jedoch unwahrscheinlich. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sowie Fahrausweise sind von der eRechnungspflicht ausgenommen.

Für eRechnungen gelten die GoBD. Sie müssen revisionssicher, unveränderlich und geschützt vor Manipulation aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung im Mailprogramm oder in einfachen Windows-Ordnern ist nicht zulässig. Der Einsatz eines digitalen Archivierungssystems (DMS) wird dringend empfohlen.

Termin buchen