Handwerkersoftware vom Profi
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Handwerkersoftware vom Profi
Wann tritt die eRechnungspflicht ein?2024-07-17T12:00:35+02:00

Die eRechnungspflicht tritt ab dem 01. Januar 2025 im B2B-Bereich in Kraft.

Weitere Informationen:

https://www.uni-electronic.de/produkte/erechnung-im-handwerk/

Können eRechnungen versendet werden?2024-07-17T12:00:35+02:00

Ja, eRechnungen können mit einer Handwerkersoftware ganz einfach versenden. Unsere Software unterstützt verschiedene elektronische Rechnungsformate wie ZUGFeRD, sodass Sie rechtssicher und effizient Rechnungen digital übermitteln können. Dies spart Zeit und reduziert Papierverbrauch, während gleichzeitig die Abwicklung und Nachverfolgung von Zahlungen vereinfacht wird. Nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung und versenden Sie Ihre Rechnungen direkt aus der Software an Ihre Kunden.

Was brauche ich für eine Handwerkersoftware?2024-07-17T12:00:35+02:00

Hardware:

  • Computer/Laptop: Für die Verwaltung und Nutzung im Büro.
  • Wenn Mobiles Arbeiten gewünscht wird:
    Tablet/Smartphone: Für den mobilen Einsatz auf der Baustelle, inklusive Zeiterfassung und Ressourcenverwaltung.

Internetverbindung:

  • Eine stabile Internetverbindung, um Daten in Echtzeit zu synchronisieren und Cloud-Dienste zu nutzen. Ohne Internet werden alle Daten lokal gespeichert und erst synchronisiert, wenn Sie wieder mit dem Internet verbunden sind.
Wie funktioniert eine Handwerkersoftware?2024-07-17T12:00:35+02:00

Eine Handwerkersoftware funktioniert, indem sie alle wichtigen Geschäftsprozesse eines Handwerksbetriebs digitalisiert und zentralisiert. Nutzer können Aufträge planen, Angebote erstellen und Rechnungen stellen. Die Software integriert verschiedene Module, die spezifische Aufgaben wie Zeiterfassung, Ressourcenverwaltung und Materialbestellungen abdecken.

Mitarbeiter können die Zeiterfassung per App direkt auf der Baustelle starten und beenden, wodurch handschriftliche Stundenzettel überflüssig werden. Die Software synchronisiert alle Daten in Echtzeit, sodass Informationen immer aktuell und für alle berechtigten Nutzer zugänglich sind.

Zudem bietet die Software Schnittstellen zu anderen Systemen und Standards wie GoBD, ZUGFeRD und GAEB, um rechtliche und technische Anforderungen zu erfüllen. Durch benutzerfreundliche Drag-and-Drop-Funktionen wird die Büroarbeit vereinfacht und beschleunigt. Insgesamt sorgt die Handwerkersoftware für eine effizientere Verwaltung und Organisation des Handwerksbetriebs.

Was ist eine Handwerkersoftware?2024-07-17T12:00:35+02:00

Eine Handwerkersoftware ist eine spezialisierte Anwendung, die entwickelt wurde, um die Geschäftsprozesse von Handwerksbetrieben zu optimieren und zu digitalisieren. Sie richtet sich an Handwerksunternehmen unterschiedlicher Größen und Gewerke wie Schreiner, Maler, Dachdecker, Elektroinstallateure, SHK-Betriebe und viele mehr. Die Hauptfunktion einer Handwerkersoftware ist die Unterstützung bei der Verwaltung und Organisation der täglichen Betriebsabläufe.

Zu den zentralen Funktionen gehören die Auftragsverwaltung, Angebotserstellung, Rechnungsstellung und Zeiterfassung. Mit diesen Tools können Handwerker Angebote erstellen, Aufträge planen und Rechnungen effizient abwickeln. Durch die Integration von mobilen Apps wird die Zeiterfassung direkt auf der Baustelle ermöglicht, wodurch handschriftliche Stundenzettel überflüssig werden.

Die Software ermöglicht die Echtzeit-Kommunikation zwischen Büro und Baustelle, was die Koordination und Nachverfolgung von Projekten verbessert.

Was sind die Vorteile der eRechnung für Handwerksbetriebe?2024-06-13T11:13:33+02:00

Finanzielle Vorteile:

1. Kosteneinsparungen:

    • Reduzierte Ausgaben für Papier, Druck und Porto.
    • Weniger Lager- und Archivierungskosten durch digitale Speicherung.

2. Schnellere Zahlungen:

    • Beschleunigte Rechnungsverarbeitung führt zu schnelleren Zahlungseingängen und verbessertem Cashflow.


Operative Vorteile:

1. Zeitersparnis:

    • Automatisierte Rechnungsstellung und -verarbeitung reduzieren den manuellen Aufwand und Fehlerquellen.

2. Effizienzsteigerung:

    • Schnellere Bearbeitung und Freigabe von Rechnungen durch digitale Workflows.

3. Transparenz und Nachverfolgbarkeit:

    • Bessere Dokumentation und einfache Nachverfolgung aller Rechnungsprozesse.

4. Umweltschutz:

    • Reduzierung des Papierverbrauchs und der CO2-Emissionen.

5. Compliance und Sicherheit:

    • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und höhere Sicherheit durch standardisierte Formate und verschlüsselte Datenübertragung.
Wie funktioniert Datenschutz und Datensicherheit bei eRechnungen?2024-06-13T11:13:33+02:00

Anforderungen:

1. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

  • Elektronische Rechnungen müssen den Anforderungen der DSGVO entsprechen, um personenbezogene Daten zu schützen.

2. Sicherheitsmaßnahmen:

  • Verschlüsselung: Daten während der Übertragung und Speicherung verschlüsseln.
  • Authentifizierung: Sicherstellung, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Daten haben.
  • Integrität: Gewährleistung, dass die Daten nicht unbemerkt verändert werden können.

3. Vertrauensdienste gemäß eIDAS-Verordnung:

  • Nutzung elektronischer Signaturen und Zeitstempel zur Sicherstellung der Echtheit und Unveränderlichkeit der Rechnungen.

4. Datenspeicherung:

  • Sicherstellung einer sicheren und gesetzeskonformen Archivierung der elektronischen Rechnungen über den vorgeschriebenen Zeitraum.

Umsetzung:

  • Softwarelösungen: Einsatz von zertifizierten und DSGVO-konformen Softwarelösungen zur Erstellung und Verarbeitung von eRechnungen.
  • Mitarbeiterschulung: Schulungen zum sicheren Umgang mit elektronischen Rechnungen und sensiblen Daten.
    Was sind die Fristen und Übergangsregelungen zur eRechnungspflicht?2024-06-13T11:13:33+02:00

    Die Einführung der eRechnungspflicht im B2B-Bereich in Deutschland ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung von Geschäftsprozessen. Hier sind die aktuellen Fristen und Übergangsregelungen, die ab 2025 gelten:

    Einführung und Übergangsfristen

    1. Stichtag 1. Januar 2025:

    • Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies ist der erste Schritt zur vollständigen Implementierung der eRechnungspflicht und stellt sicher, dass Unternehmen bereit sind, elektronische Rechnungen zu akzeptieren.

    2. Stichtag 1. Januar 2026:

    • Ab diesem Datum sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu erstellen und zu versenden. Dies bedeutet, dass alle Rechnungen, die im B2B-Bereich ausgestellt werden, in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) vorliegen müssen.

    3. Stichtag 1. Januar 2027:

    • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von 800.000 Euro oder mehr müssen ab diesem Datum vollständig die neuen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung einhalten. Dies schließt die Fähigkeit ein, elektronische Rechnungen nicht nur zu empfangen, sondern auch zu erstellen und zu versenden.

    4. Stichtag 1. Januar 2028:

    • Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen unabhängig von ihrem Umsatz die Anforderungen der eRechnungspflicht vollständig einhalten. Damit endet die Übergangsfrist, und alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen nutzen.

    Übergangsregelungen

    1. Papierrechnungen und nicht-konforme elektronische Rechnungen:

    • Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder nicht-konforme elektronische Rechnungen (z.B. einfache PDF-Rechnungen per E-Mail) verwenden, sofern der Empfänger dem zustimmt. Diese Übergangsregelung soll Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Prozesse anzupassen und notwendige technische Infrastruktur zu implementieren.

    2. Kleinbetragsrechnungen:

    • Rechnungen mit einem Betrag von höchstens 250 Euro sowie Fahrausweise sind von der eRechnungspflicht ausgenommen. Diese Ausnahmen erleichtern die Abwicklung von Kleinbeträgen und alltäglichen Transaktionen.

    Technische Anforderungen und Formate

    1. XRechnung:

    • XRechnung ist ein strukturiertes, XML-basiertes Format, das speziell für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber entwickelt wurde. Es enthält ausschließlich maschinenlesbare Daten und erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU.

    2. ZUGFeRD:

    • ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das sowohl eine maschinenlesbare XML-Datei als auch eine visuell darstellbare PDF-Datei kombiniert. Dieses Format ist besonders für den allgemeinen Einsatz in der Wirtschaft geeignet und ermöglicht eine einfachere Lesbarkeit für Menschen.
    Was sind die rechtliche Grundlagen und Vorgaben zur eRechnungspflicht?2024-06-13T11:13:33+02:00

    Formate:

    • XRechnung: Ein strukturiertes, XML-basiertes Format für maschinenlesbare Daten.
    • ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das sowohl maschinenlesbare XML-Dateien als auch lesbare PDF-Dateien kombiniert.

    Übergangsregelungen:

    • Bis Ende 2027: Papierrechnungen oder nicht-konforme elektronische Rechnungen sind mit Zustimmung des Empfängers zulässig.
    • Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) und Fahrausweise sind ausgenommen.

    Technische und rechtliche Anforderungen:

    • Norm EN 16931: Die Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das dieser europäischen Norm entspricht.
    • Compliance: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre eRechnungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
    Einführung in die eRechnungspflicht: Was bedeutet das für Handwerker?2024-06-12T12:43:54+02:00

    Ab dem 1. Januar 2025 tritt die eRechnungspflicht im B2B-Bereich in Deutschland in Kraft, als Teil des Wachstumschancengesetzes. Handwerksbetriebe müssen dann in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ab dem 1. Januar 2026 sind sie zudem verpflichtet, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD zu erstellen und zu versenden.

    Vorteile der eRechnung für Handwerksbetriebe:

    • Kosteneinsparungen: Weniger Papier-, Druck- und Portokosten.
    • Zeitersparnis: Schnellere Abwicklung von Rechnungen.
    • Fehlerreduktion: Automatisierte Prozesse minimieren Fehler.
    • Nachhaltigkeit: Reduzierter Papierverbrauch.
    • Transparenz: Bessere Nachverfolgbarkeit und Dokumentation.

    Übergangsregelungen:

    • Bis Ende 2027: Papierrechnungen oder nicht-konforme elektronische Rechnungen sind mit Zustimmung des Empfängers noch zulässig.
    • Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) sind von der Pflicht ausgenommen.

    Umsetzungsschritte:

    • Technische Ausstattung: Investition in geeignete Softwarelösungen.
    • Mitarbeiterschulung: Schulungen zur Handhabung von eRechnungen.
    • Prozessanpassung: Optimierung interner Abläufe.
    • Rechtliche Compliance: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

    Die eRechnungspflicht erleichtert die Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Handwerksbereich und bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die langfristig Zeit und Kosten sparen.

    Welche Öffnungs- bzw. Arbeitszeiten gibt es?2021-04-26T09:05:01+02:00

    In der Regel arbeiten unsere Mitarbeiter*innen 40 Wochenstunden. Die Zentrale in Dortmund ist montags bis freitags in der Zeit von 07:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr besetzt.

    Im Außendienst gibt es flexible Arbeitszeiten.

    Gibt es einen Dresscode?2021-04-26T08:51:37+02:00

    Kleiden Sie sich so, wie Sie es als Kunde erwarten würden und achten Sie auf die übliche Körperhygiene.

    Wie erfolgt die Einarbeitung?2021-04-27T10:25:29+02:00

    Vom ersten Tag an werden Sie durch einen Mentor / eine Mentorin begleitet, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

    Schulungen zu unseren Produkten werden in unserer Zentrale in Dortmund und für die Außendienstjobs zusätzlich durch erfahrene Kollegen und Kolleginnen im Außendienst durchgeführt.

    Wann kann ich mit einer Rückmeldung zu meiner Bewerbung rechnen?2021-04-26T08:38:39+02:00

    Sie können davon ausgehen, dass wir uns innerhalb von zwei Wochen bei Ihnen melden.

    Sind die Stellenangebote aktuell?2021-04-26T08:46:33+02:00

    Ja, alle aufgeführten Stellenangebote auf unserer Seite sind aktuell und nicht besetzt.

    Ich habe Rückfragen zu meiner Bewerbung – An wen kann ich mich wenden?2021-04-26T08:45:28+02:00

    Bei Rückfragen können Sie eine E-Mail an bewerbung@uni-electronic.de senden oder rufen Sie uns unter 0231/9495-0 an und fragen nach Frau Probst.

    In welcher Form sollte eine Bewerbung hochgeladen werden?2021-04-26T08:46:23+02:00

    Bitte senden Sie ausschließlich PDF-Dateien, diese können entweder aus einem zusammenhängenden oder bis zu drei einzelnen Dokumenten bestehen.

    Andere Formate als PDF werden aus Sicherheitsgründen von unserem System nicht akzeptiert.

    Darf ich mich erneut bewerben, falls ich eine Absage erhalten habe?2021-04-26T08:45:55+02:00

    Sie können sich nach drei Monaten erneut bewerben.

    Darf ich mich für mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?2024-03-06T09:57:46+01:00

    Sie können sich auf mehrere ausgeschriebene Stellen bewerben, alternativ können Sie uns eine Initiativbewerbung senden.

    Was passiert mit meiner Bewerbung? (Datenschutz)2021-05-18T17:04:11+02:00

    Ihre Daten werden bei uns während des Bewerbungsprozesses gespeichert und nach sechs Monaten gelöscht. Es erfolgt keine Übermittlung an Dritte.

    Wenn Sie eine frühere Löschung wünschen, oder Fragen zum Datenschutz haben, senden Sie bitte eine E-Mail an dsgvo@uni-electronic.de
    oder rufen Sie uns unter (0231) 94 95-0 an.

    Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?2021-04-26T08:38:05+02:00

    Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Danach geht Ihre Bewerbung in unseren Prüfungsprozess.

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