Verträge mit Privatkunden können tückisch sein. Besonders, wenn du sie nicht bei dir im Betrieb, sondern beim Kunden zuhause abschließt.
Ein aktuelles Urteil zeigt: Das Widerrufsrecht von Verbrauchern ist weiter gefasst, als viele Handwerker annehmen. Und wer nicht aufpasst, bleibt am Ende auf seinen Kosten sitzen.

Das ist passiert

In einem aktuellen Fall (OLG Stuttgart, bestätigt durch BGH) ging es um einen Handwerker, der beim Kunden vor Ort abgeschlossen hatte. Die Grundlage: ein zuvor bekanntes Angebot, aber im unterschriebenen Vertrag gab es eine kleine Änderung. Zum Beispiel wurde eine Vorauszahlung ergänzt.

Das Ergebnis:

  • Der Kunde durfte den Vertrag widerrufen.
  • Der Handwerker musste alle Zahlungen zurückerstatten.
  • Trotz bereits erbrachter Leistungen bekam der Handwerker keinen Wertersatz, weil er den Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hatte.

Das klingt unfair, ist aber laut Gericht rechtens.

Widerrufbarkeit von Verträgen

Das Widerrufsrecht soll Privatkunden vor “Überrumpelungssituationen” schützen, also vor Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume und spontan abgeschlossen werden. Das ist im Handwerk gar nicht so selten: Du fährst zum Kunden, besprichst das Projekt, und vor Ort wird gleich unterschrieben.

Was viele dabei nicht wissen: Selbst wenn du im Voraus ein fertiges Angebot geschickt hast und der Kunde scheinbar alles geprüft hat, kann der Vertrag trotzdem widerrufbar sein, wenn der Vertragstext auch nur leicht vom Angebot abweicht.

Die Bedeutung für dich als Handwerker

Wenn du beim Kunden unterschreiben lässt, können bestimmte Situationen gefährlich werden. Im Überblick:

Widerrufsrecht besteht in der Regel, wenn:

  • der Vertrag beim Kunden zuhause geschlossen wird
  • du den Kunden selbst aufgesucht hast
  • und es Änderungen zum vorherigen Angebot gibt (z.B. Preis, Zahlungsbedingungen, Zusatzleistungen)

Kein Widerrufsrecht besteht in der Regel, wenn:

  • du ein Angebot schickst
  • der Kunde später – ohne persönlichen Besuch – per E-Mail, Telefon oder Fax zusagt
  • oder der Auftrag in mehreren Schritten zustande kommt (Besichtigung, Angebot, spätere Auftragserteilung)

Sonderfälle

Die folgenden Sonderfälle solltest du kennen:

Nachträge auf der Baustelle: Auch Zusatzaufträge können widerrufbar sein, wenn sie vor Ort spontan vereinbart werden.

Sofortige Ausführung: Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich wünscht, dass du sofort mit den Arbeiten beginnst; aber nur, wenn du ihn vorher schriftlich belehrt hast. Unser kostenloses Muster für ein schriftliche Widerrufsbelehrungsformular bekommst du hier.

Kein Wertersatz: Wird der Vertrag widerrufen, bekommst du kein Geld und kein Material zurück, es sei denn, die eingebauten Teile lassen sich ohne wesentliche Beschädigung oder Kosten wieder entfernen (§ 357 Abs. 7 BGB).

Bitte trage deine E-Mail Adresse ein, um das kostenlose Formular zu erhalten.

Unser Tipp für Handwerksbetriebe

Mach’ es dir nicht schwerer als nötig: Sichere dich lieber standardmäßig ab.

  • Gib dem Kunden immer eine Widerrufsbelehrung mit. Das Muster zum Download sowie ein Widerrufsformular bekommst du oben.
  • Lasse dir bestätigen, dass der Kunde über das Erlöschen des Widerrufsrechts bei sofortiger Ausführung informiert wurde.
  • Arbeite mit digitaler Angebots- und Auftragsverwaltung, zum Beispiel über EXCELLENT P.2, damit du alle Abläufe sauber dokumentiert hast.
  • Bewahre Kopien der Widerrufsbelehrung und der Zustimmungserklärung mindestens zwei Jahre auf, um im Streitfall die ordnungsgemäße Belehrung nachweisen zu können.

So bist du rechtlich auf der sicheren Seite, und kannst dich auf das konzentrieren, was du am besten kannst: Handwerk.