Extreme Hitze, aufgeheizte Dächer und gesundheitliche Belastungen gehören für viele Gewerke längst zum Arbeitsalltag. Besonders im Sommer stoßen Handwerksbetriebe dabei immer häufiger an ihre Grenzen. Der neue Tarifabschluss bringt hier eine wichtige Neuerung:

Ab 2026 wird im Handwerk “hitzefrei” – das sogenannte Sommerausfallgeld – eingeführt.

Was dahintersteckt, wen es betrifft und wie das Sommerausfallgeld beantragt wird, erklären wir in diesem Beitrag.

Was ist das Sommerausfallgeld für Handwerker?

Das Sommerausfallgeld ist eine neue tarifliche Leistung, die wetterbedingte Arbeitsausfälle in den Sommermonaten abfedern soll. Es funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie das bekannte Saison-Kurzarbeitergeld (SKug) im Winter:

Ab Mai 2026 können Betriebe Sommerausfallgeld geltend machen, wenn außergewöhnliche Witterungsbedingungen die Arbeit unmöglich oder unzumutbar machen, zum Beispiel bei extremer Hitze auf Baustellen.

Ziel der Regelung ist es, Arbeitnehmer finanziell abzusichern und gleichzeitig Betriebe zu entlasten, wenn Arbeitszeit aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen ausfällt.

Für diese Gewerke gilt das Sommerausfallgeld

Das Sommerausfallgeld betrifft vor allem Gewerke, die stark witterungsabhängig arbeiten. Im aktuellen Tarifabschluss sind insbesondere das Dachdeckerhandwerk und das Gerüstbauerhandwerk relevant.

Beide Gewerke arbeiten häufig im Freien und sind besonders von Hitzeperioden betroffen. Für Dachdecker ist das Thema besonders relevant, da Arbeiten auf dem Dach bei hohen Temperaturen schnell zur Gesundheitsgefahr werden können.

Sommerausfallgeld als Dachdecker

Für Dachdecker bringt die neue Regelung spürbar Entlastung. In den Monaten vom 01. Mai bis zum 31. August können Betriebe künftig bis zu 50 Stunden Sommerausfallgeld pro Jahr geltend machen.

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Wichtig dabei:

  • Die Sozialkasse erstattet 75 % des ausgefallenen Stundenlohns.
  • Zusätzlich werden 32 % der Sozialaufwendungen übernommen.
  • Voraussetzung ist, dass die Arbeit aufgrund außergewöhnlicher Witterung nicht zumutbar ist.

Die Entscheidung darüber, ob die Arbeit zumutbar ist, liegt, wie bisher, im Ermessen des Arbeitgebers und orientiert sich an den bestehenden Regelungen des Rahmentarifvertrags.

Damit entsteht erstmals eine echte Absicherung für Hitzeausfälle, die bisher oft zu Unsicherheiten im Betrieb geführt haben.

Wie können Handwerksbetriebe das Sommerausfallgeld beantragen?

Die Beantragung des Sommerausfallgeldes erfolgt – ähnlich wie beim bekannten Ausfallgeld – über die zuständige Sozialkasse. Für Dachdecker ist das die SOKA-DACH.

Wichtig dabei:

  • Die ausgefallenen Stunden müssen sauber dokumentiert sein.
  • Der Ausfall muss klar auf außergewöhnliche Witterung zurückzuführen sein.
  • Die tariflichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
  • Die genauen Abläufe und Formulare werden von den Sozialkassen bereitgestellt und rechtzeitig vor Inkrafttreten der Regelung konkretisiert.
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Sommerausfallgeld für Gerüstbauer

Auch im Gerüstbauer-Handwerk wird das Sommerausfallgeld ausdrücklich begrüßt: Der Bundesverband Gerüstbau sieht darin einen wichtigen Schritt, um die Branche zukunftsfähig zu halten.

Weitere Anpassungen

Neben dem Sommerausfallgeld enthält der Tarifabschluss weitere Anpassungen, unter anderem:

  • Erhöhung der tariflichen Zusatzrente um 10 %
  • Vereinfachte Berechnung des Lohnausgleichs für Teilzeitkräfte

Gerade in Hinblick auf den Fachkräftemangel können Regelungen wie diese ein wichtiges Signal für die Attraktivität der Branche sein.

Das Sommerausfallgeld als Signal für Handwerker

Mit der Einführung des Sommerausfallgeldes reagiert das Handwerk auf veränderte klimatische Bedingungen. Hitzeperioden sind längst keine Ausnahme mehr, sondern Teil des Arbeitsalltags.

Das neue Modell schafft:

  • Mehr Planungssicherheit für Handwerksbetriebe
  • Mehr Gesundheitsschutz für Mitarbeiter im Handwerk
  • Faire finanzielle Absicherung bei wetterbedingten Ausfällen

Für viele Handwerksunternehmen ist das ein überfälliger Schritt, aber auch ein Zeichen dafür, dass Tarifverträge weiterentwickelt wurden, um realistische Arbeitsbedingungen abzubilden.

Quellen und weiterführende Informationen