Die Fahrtkosten für den Arbeitsweg können Beschäftigte pauschal von der Steuer absetzen.
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht jetzt eine deutliche Erhöhung der sog. Pendlerpauschale vor: Ab dem 01.01.2026 soll sie 38 Cent ab dem ersten Kilometer betragen. Dadurch will die Bundesregierung Entlastung für Berufstätige schaffen.

Was fällt unter Fahrtkosten?

Für die Pendlerpauschale sind die Fahrtkosten relevant, die Arbeitnehmern auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit entstehen. Sie wird deshalb auch Entfernungspauschale genannt.

Berücksichtigt wird dabei nur der Weg zur sog. „ersten Tätigkeitsstätte“; Außerdem zählt nur die einfache Fahrtstrecke, also nur der Hinweg. Der Rückweg ist nicht absetzbar.

Fahrten, die während der Arbeitszeit unternommen werden, werden nicht berücksichtigt. Für Handwerker gehören dazu zum Beispiel Fahrten vom Büro zur Baustelle oder von einer Baustelle zur anderen.

Durch die Entfernungspauschale sind aber alle Ausgaben, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, abgegolten. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für:

  • Benzin
  • Reparatur
  • Wagenpflege
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Garagenmiete
  • Leasingzahlungen
  • Ausgaben, die durch einen Diebstahl entstanden sind
  • Abschreibung

Ausnahme: Unfallkosten

Zusätzlich zur Entfernungspauschale können jedoch Unfallkosten als Werbungskosten angegeben werden, wenn sich der Unfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte ereignet hat. Kosten, die von der Versicherung erstattet wurden, kürzen den Betrag, den Sie absetzen können.

Aktuelle Regelung

Aktuell beträgt die Pendlerpauschale für die einfache Fahrtstrecke pro vollem Kilometer 30 Cent. Seit 2021 gibt es ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

Berechnung

Für die Berechnung können nur die tatsächlich am Arbeitsplatz verbrachten Tage zugrunde gelegt werden. Das heißt, sowohl Wochenenden als auch Feiertage müssen von den 365 Tagen im Jahr abgezogen werden. Für eine normale Fünf-Tage-Woche ergeben sich damit pro Kalenderjahr – je nach Bundesland – etwa 250 Arbeitstage. Zusätzlich sind noch Krankheitstage, Home Office Tage und Urlaubstage abzuziehen.

Für die Pendlerpauschale sind die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle und die Zahl der Arbeitstage relevant.

Neue Regelung

Laut Koalitionsvertrag soll die erhöhte Pauschale von 38 Cent ab 01.01.2026 bereits ab dem ersten Kilometer gelten anstatt wie bisher ab dem 21. Für die ersten 20 Kilometer steigt die Entfernungspauschale also um acht Cent.

Diese Personen profitieren besonders

Dadurch profitieren insbesondere Arbeitnehmer mit kürzeren Arbeitswegen. Die steuerliche Entlastung nimmt für sie deutlich zu, da sie bisher nur 30 Cent pro Kilometer veranschlagen konnten.

Die Pendlerpauschale gilt übrigens nicht nur für Autofahrer: Auch, wer mit dem Motorrad oder sogar E-Bike bzw. Fahrrad fährt, zu Fuß geht, öffentliche Verkehrsmittel oder eine Fahrgemeinschaft nutzt, kann die Pauschale absetzen.

Pauschale geltend machen

Sowohl Arbeitnehmer als auch selbstständig tätige Personen können von der Pendlerpauschale Gebrauch machen. 2020 taten das laut dem Statistischen Bundesamt Wien insgesamt 13,6 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.
Werden die Fahrtkosten beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht, fallen sie unter die Werbungskosten. Sie mindern also das zu versteuernde Einkommen; die Kilometerpauschale fällt allerdings nur dann ins Gewicht, wenn sie höher ist als der pauschale Werbungskostenbetrag für die beruflichen Aufwendungen. Dieser liegt 2025 bei 1.230 €.

Höchstbetrag

Laut Gesetz beträgt der Höchstsatz für das pauschale Kilometergeld aktuell 4.500 € im Kalenderjahr. Falls die tatsächlichen Kosten diesen Betrag überschreiten, müssen diese nachgewiesen werden. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann als Belege Bus- und Bahntickets einreichen.