Für das Dachdeckerhandwerk gibt es gute Nachrichten: Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf ein neues Tarifergebnis geeinigt. Mit dem steht fest: Am 01. Januar 2026 tritt der neue Tarifvertrag zum Mindestlohn in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2028.
Hinweis: Der neue Mindestlohn gilt verbindlich für alle Betriebe, sobald der Tarifvertrag durch das Bundesministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Die konkreten Änderungen
So bringt der neue Tarifvertrag sowohl für Beschäftigte als auch für Betriebe mehr Planungssicherheit:
- Laufzeit: 3 Jahre, vom 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028
- Mindestlohn 1: für ungelernte Arbeitskräfte 14,96€ (aktuell 14,35€)
- Mindestlohn 2: für gelernte Fachkräfte, gestaffelt (aktuell 16,00€)
→ ab 01.01.2026: 16,60€
→ ab 01.01.2027: 17,10€
→ ab 01.01.2028: 17,60€
Damit steigt der Mindestlohn 2 in drei Stufen um insgesamt fast 6% und bleibt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Ein positives Ergebnis
Dirk Bollwerk, Präsident des ZVDH, betont: „Wir sichern faire Löhne und schaffen Planungssicherheit für unsere Betriebe.“
Außerdem soll die klare Trennung zwischen Mindestlohn 1 und Mindestlohn 2 den Anreiz für eine Ausbildung stärken: Wer Fachwissen hat, soll das auch im Portemonnaie merken.
Carsten Burckhardt von der IG BAU findet: „Das Dachdeckerhandwerk zeigt, wie Tarifpartnerschaft funktionieren kann – fair, respektvoll und mit Vorbildcharakter für andere Handwerksbranchen.“
Er spricht von spürbaren Lohnsteigerungen und einem starken Signal gegen den sog. Dumpingwettbewerb.
Die Auswirkungen für deinen Betrieb
Für deinen Dachdeckerbetrieb bedeutet das: Du hast bis Ende 2025 Zeit, dich auf die neuen Löhne vorzubereiten. Ab dem 01.01.2026 gelten die neuen Werte verbindlich. Plane deine Kalkulation und Angebotspreise also frühzeitig neu und achte darauf, dass auch Entsendebetriebe und nicht tarifgebundene Firmen den neuen Mindestlohn einhalten müssen.
Unser Tipp
Mit einer guten Software für die Buchhaltung, Lohnabrechnung und Zeiterfassung behältst du den Überblick:
- Stunden sauber dokumentieren
- Lohnabrechnung korrekt berechnen
- Rechtssicher handeln, ganz ohne Stress
Achte darauf, dass deine Software die neuen Tarifstunden automatisch berücksichtigt, insbesondere bei gleitenden Übergängen zum Jahreswechsel.










