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Zusammenfassung der Fachvorträge von Dr. jur. Dimanski am 22. und 23.06.2021 zu Kostensteigerungen bei Bauverträgen

Bestehende Verträge sind einzuhalten, es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Ersatz von steigenden Materialpreisen. Hier finden Sie eine Mandanteninformation von Dr. jur. Hans-­Michael Dimanski als PDF-Datei.

Aber es gibt dennoch Möglichkeiten zur Reaktion auf die stark gestiegenen Materialpreise:

BEFRISTETE ANGEBOTE

„Die angebotenen Preise gelten ausschließlich bei Auftragserteilung und Ausführungsbeginn innerhalb von drei Monaten [Zeitraum Ihrer Wahl] ab Datum des Angebots. Die Annahme des Auftrags durch uns erfolgt erst mit Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung.“

FREIBLEIBENDE ANGEBOTE

„Das vorstehende Angebot ist als freibleibendes und unverbindliches Angebot zu verstehen, das nach bestem Wissen erstellt wurde. Bei Interesse an einem Vertragsabschluss senden wir Ihnen ein verbindliches Angebot zu. Die Annahme des Auftrags durch uns erfolgt erst mit Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung.“

PRAXISTIPP FÜR EXCELLENT P.2 – Wie Sie Abschlusstexte ändern können